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Überblick

VL-Sparen mit Deka Investmentfonds im Überblick

Mit Vermögens­wirksamen Leistungen (VL) von Deka Investments können Sie entspannt ein Vermögen aufbauen. Denn Sie profitieren dabei gleich von doppelter Power: Meist helfen Arbeitgeber und – unter bestimmten Voraus­setzungen¹ – der Staat kräftig mit.

Gut zu wissen: Ab 2024 können noch mehr Menschen die staatliche Förderung erhalten. Denn die Einkommens­grenzen wurden verdoppelt.¹

Besondere Merkmale

  • Arbeitgeber-Zuschuss
    Häufig beteiligt sich Ihr Arbeitgeber an Ihrem Vermögens­aufbau, indem er Vermögens­wirksame Leistungen zahlt. Der Arbeitgeber-Zuschuss beträgt bis zu 480 Euro im Jahr.
  • Staatliche Förderung1
    Wenn Sie zulage­berechtigt sind, unterstützt Sie der Staat beim VL-Sparen zusätzlich mit einer Arbeitnehmer-Spar­zulage von 20 Prozent auf die jährlichen Einzahlungen (bis zu 80 Euro jährlich).
  • Regelmäßig investieren
    Lassen Sie das eingezahlte Geld für sich arbeiten und nutzen Sie mit ausge­wählten Deka Investment­fonds die lang­fristigen Perspektiven der inter­nationalen Kapital­märkte.
  • Nachhaltige Anlageaspekte berück­sichtigen
    Durch die Anlage Ihrer VL in einen Fonds mit Nachhaltig­keitsmerk­malen können Sie bevorzugt in Unter­nehmen investieren, die nach­haltigeres Wirtschaften anstreben.

Der Sparplan auf einen Blick

Vertrags­laufzeit 7 Jahre
Betrag Ab 26 - 40 Euro regelmäßig
(Bei geringerem VL-Arbeitgeber-Zuschuss kann die Rate durch eigene Leistungen aufgestockt werden)
Verfügbarkeit Während der Vertragslaufzeit können Sie nur eingeschränkt auf Ihr angespartes Vermögen zugreifen.2 Nach Ablauf dieser 7- jährigen Sperrfrist ist Ihr Vermögen flexibel verfügbar.

 

Ihr nächster Schritt

Nutzen Sie mögliche Zuschüsse von Staat und Arbeitgeber. Schließen Sie ganz einfach hier online Ihren VL-Fondssparplan ab. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen, wenden Sie sich am besten gleich an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.

So geht´s

So einfach geht's

Gut zu wissen

Wie hoch ist der Arbeitgeber-Zuschuss?

Vielfach beteiligt sich der Arbeitgeber, indem er den VL-Betrag ganz oder teilweise übernimmt – bis zu 40 Euro im Monat. Dies kann freiwillig erfolgen oder im Tarif­vertrag geregelt sein.  Selbst, wenn das nicht der Fall sein sollte, können Sie durch Gehalts­umwandlung vermögens­wirksam sparen. Das heißt, Ihr Arbeit­geber überweist regelmäßig einen Teil Ihres Gehalts direkt auf Ihren VL-Vertrag. Dazu ist Ihr Arbeit­geber gesetzlich verpflichtet.

Was passiert bei einem Arbeitgeber-Wechsel während der Vertragslaufzeit?

Falls Sie während der Vertrags­laufzeit Ihren Arbeit­geber wechseln, kann der neue Arbeit­geber für Sie weiter sparen. Dazu benötigen wir lediglich die neuen Arbeit­geber-Daten.

Wie hoch ist die mögliche staatliche Förderung?

Vom Staat werden Sie als Zulagen­berechtigte oder Zulagen­berechtigter zusätzlich mit 20 Prozent – bis zu 80 Euro  – Arbeit­nehmer­sparzulage pro Jahr belohnt.1

Tipp: Bleiben Sie dran

Mit einem VL-Anschluss­vertrag nutzen Sie ganz bequem weiter den möglichen Arbeit­geber-Zuschuss und die mögliche staatliche Förderung. Dieser wird automatisch für Sie eingerichtet. So können Sie langfristig ein Vermögen aufbauen.

Für den Aufbau einer finanziellen Grundlage

Ihr nächster Schritt

Schließen Sie ganz einfach hier online Ihren VL-Fondssparplan ab. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen, wenden Sie sich am besten gleich an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.

Chancen und Risiken

Ihre Chancen und Risiken

Wesentliche Chancen:

  • Vielfach beteiligen sich Arbeitgeber an Ihrem Vermögensaufbau durch die Zahlung von Vermögens­wirksamen Leistungen. Dies kann freiwillig erfolgen oder durch Tarifvertrag geregelt sein.
  • Lassen Sie sich vom Staat fürs VL-Sparen belohnen.¹ Sind Sie zulagen­berechtigt, so erhalten Sie eine staatliche Förderung von jährlich bis zu 80 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage.
  • Setzen Sie mit Deka Investmentfonds dank der Anlage an den internationalen Kapital­märkten auf attraktive Renditechancen. VL-Sparen ist bereits ab 26 Euro regelmäßige Rate möglich.
  • Berücksichtigung von nachhaltigen und ethischen Kriterien in der Anlage­politik bei Auswahl von Fonds mit Nachhaltig­keits­merkmalen.

Wesentliche Risiken:

  • Die konkreten Risiken der Anlage hängen von der Auswahl des Produktes ab.
  • Kapitalmarkt­bedingte Schwankungen können nicht ausgeschlossen werden und zu Verlusten führen.
  • Währungs­schwankungen an den Devisenmärkten können die Fonds­performance belasten.
  • Je nach Produktauswahl kann die Anlage­politik von individuellen Nachhaltigkeits- und Ethik­vorstellungen abweichen. Darüber hinaus kann nicht garantiert werden, dass alle Unternehmen auch in Zukunft den Nachhaltigkeits­anforderungen entsprechen.

Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Es handelt sich um die wesentlichen Chancen und Risiken. Ausführlichere Informationen finden Sie im Verkaufs­prospekt.

Ihre Wert­papier-Expertinnen und Experten

Die DekaBank ist das Wert­papier­haus der Sparkassen-Finanz­gruppe und Partner Ihrer Sparkasse.

¹ Der Arbeitgeber-Zuschuss stellt lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtigen Arbeitslohn dar. Zulagenberechtigt auf Antrag sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro bzw. Verheiratete / eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung (geltende Einkommensgrenzen ab 2024). Das Bruttoeinkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommens­grenzen liegen. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage auf Antrag unabhängig von der Höhe des Einkommens.

Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: November 2023. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen der Kundinnen und Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (zum Beispiel durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterliegen.

² Bei Verfügungen vor Ablauf der Sperrfrist ist zu beachten, dass ggf. Ansprüche auf die staatliche Arbeitnehmer­sparzulage verfallen und Gebühren für die Vertrags­auflösung anfallen.

Diese Inhalte wurden zu Werbe­zwecken erstellt. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investment­fonds sind die jeweiligen Basisinformationsblätter, die jeweiligen Verkaufs­prospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Giro­zentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine Anlage­entscheidung treffen. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache inklusive weiterer Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechts­durchsetzung erhalten Sie auf www.deka.de/beschwerdemanagement 
Die Verwaltungs­gesellschaft des Investment­fonds kann jederzeit beschließen den Vertrieb zu wider­rufen.

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