Die Bürgschaftsversicherung für Sicherheit und Liquidität
Für viele Unternehmen sind Bürgschaften bei der Ausschreibung und Durchführung von Aufträgen mittlerweile unverzichtbar. Bei Auftraggeberinnen und Auftraggebern wächst der Wunsch, sich umfassend abzusichern. Insbesondere für den Erhalt öffentlicher Aufträge ist der Abschluss einer Bürgschaft notwendig. Eine Bürgschaftsversicherung verhilft Ihren potenziellen Auftraggeberinnen und Auftraggebern zur eingeforderten Sicherheit und überzeugt Sie von Ihrer Bonität. Gleichzeitig werden durch eine Bürgschaftsurkunde keine Finanzmittel gebunden. Als Unternehmer bleiben Sie trotz Bürgschaft liquide.
Die Bürgschaftsversicherung Plus hat darüber hinaus den Vorteil, dass sie nicht auf Ihre Kreditlinie angerechnet wird. Sie können gestellte Sicherheiten anderweitig einsetzen.
Rechtsträger ist die Provinzial Holding Aktiengesellschaft, Provinzial-Allee 1, 48159 Münster, Telefon: +49 211 978-0, E-Mail: service@provinzial.de, Handelsregister: Amtsgericht Münster HRB 9982.
Für finanzielle Absicherung von Gewährleistungsansprüchen Ihrer Auftraggeberin oder Ihres Auftraggebers.
Sichert die Auftraggeberin oder den Auftraggeber bei Nichterfüllung des Vertrags finanziell ab.
Zahlt, falls für die Vorauszahlung keine Leistung erbracht wird.
Als Firmenkundin oder Firmenkunde mit einem Provinzial Bürgschaftsversicherung Plus-Vertrag können Sie das Bürgschaftsportal nutzen: Beantragen Sie jederzeit und überall Bürgschaften. Verwalten Sie Ihre Bürgschaften und behalten Sie laufende Bürgschaften im Blick.
Erfahren Sie mehr über die Vorteile und Leistungen der Bürgschaftsversicherung Plus der Provinzial.
Sicherheitseinbehalte werden Ihnen sofort ausgezahlt. Im Gegensatz zu einem Avalkredit bei einer Bank wird durch den Abschluss einer Bürgschaftsversicherung (Kautionsversicherung) Ihre Kreditlinie nicht belastet. So bleiben Sie liquide.
Im Bürgschaftsportal finden Sie Vorlagen und Standardtexte, die Sie beispielsweise im Rahmen von Ausschreibungen der öffentlichen Hand nutzen können. Zusätzlich können wir Sondertexte der Auftraggeberin oder des Auftraggebers nach rechtlicher Prüfung durch uns ebenfalls erstellen.
Als Versicherungsunternehmen können wir Ihnen für den Abschluss von Bürgschaften vorteilhafte Konditionen anbieten: Die von uns als Versicherer eingeforderten Sicherheiten sind gering und bis zu einem Bürgschaftsrahmen von bis zu 250.000 Euro ist eine Bürgschaft, bei entsprechender Bonität, sogar ohne zu erbringende Sicherheiten möglich.
Durch die unterschiedlichen Kontingente für Gewährleistungs-, Vertragserfüllungs- und Anzahlungsbürgschaften können Sie Ihren Bürgschaftsrahmen individuell gestalten.
Nein. Mit dem Abschluss der Bürgschaftsversicherung Plus erhalten Sie als Kundin oder Kunde der Provinzial Ihre Bürgschaftsurkunden kostenlos – unabhängig davon, wie viele Urkunden Sie ausstellen. Es fallen bei uns keine Ausstellungsgebühren an und auch Sondertexte sind kostenlos.
Die Zusage des Bürgschaftsrahmens erhalten Sie kurzfristig: Bis zu 500.000 Euro ist eine sofortige Zusage ohne Bilanzprüfung möglich. Entsprechend brauchen Sie in diesen Fällen keine Unterlagen einreichen. Bei größeren Bürgschaftsrahmen können weitere Unterlagen angefordert werden, beispielsweise der letzte Jahresabschluss.
Die beantragten Bürgschaften sind schnell verfügbar: Sie können Bürgschaftsurkunden online über unser Bürgschaftsportal anfordern und sofort ausdrucken. Durch einen Verifizierungscode kann die Auftraggeberin oder der Auftraggeber die Echtheit der Bürgschaftsurkunde überprüfen.
Über unser Bürgschaftsportal können Sie Ihre Bürgschaften einfach online verwalten, sortieren und terminieren. Hier haben Sie auch jederzeit eine Übersicht der laufenden Bürgschaftsurkunden.
Ja, eine Absicherung von Großprojekten ist möglich. Hierzu werden die Großprojekte durchkalkuliert – liquiditätstechnisch und absicherungstechnisch. Mit den Vertragserfüllungs- und Anzahlungsbürgschaften kann in der Projektphase die Liquidität sichergestellt und damit das Projekt fertiggestellt werden.
Bestehende Bürgschaftsrahmen können von uns übernommen und bei der Provinzial weitergeführt werden.
Während eines vereinbarten Gewährleistungszeitraums kann Ihre Vertragspartnerin oder Ihr Vertragspartner bei Ihnen als Unternehmerin oder Unternehmer für die erbrachten Werkleistungen Mängelansprüche geltend machen. Laut Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 634a BGB) liegt der zeitliche Rahmen hierfür bei fünf Jahren. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (§ 13 Abs. 4 VOB/B) sieht für den Gewährleistungszeitraum in der Regel vier Jahre vor. In beiden Fällen ein langer Zeitraum.
Damit die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ihrer/seiner Mängelbeseitigungspflicht nachkommen kann, werden kundenseitig zunehmend Sicherheitseinbehalte eingefordert. Konkret heißt das, dass ein Teil der Auftragssumme vom Auftraggeber (Kunde) oder von der Auftraggeberin (Kundin) während der jahrelangen Gewährleistungsfrist einbehalten wird. Mit einer Gewährleistungsbürgschaft behalten Sie Ihre Liquidität – uneingeschränkt, denn Sie erhalten vom Auftraggeber oder der Auftraggeberin die vollständige Summe ausgezahlt.